für private Veranstaltungen unter dem Titel „Mädelsabend“
(gültig nur im Falle der tatsächlichen Durchführung einer Veranstaltung)
1. Charakter der Veranstaltung
Der Mädelsabend ist eine private, nicht öffentliche und einladungsbasierte Veranstaltung.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Teilnahme erfolgt ausschließlich nach persönlicher Einladung und Bestätigung.
2. Anmeldung und Bestätigung
Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin/den Veranstalter möglich.
Die Veranstalterin/der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich als Frauen identifizieren und durch die Veranstalterin/den Veranstalter zur Gästeliste zugelassen wurden.
Falsche Angaben zur Identität oder zur Teilnahmeberechtigung führen zum sofortigen Ausschluss ohne Erstattungsanspruch.
4. Identitätsprüfung
Zur Zutrittskontrolle kann ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden müssen.
Keine Datenspeicherung des Ausweises. Es erfolgt lediglich ein Sichtabgleich.
5. Hausrecht und Ausschluss
Die Veranstalterin/der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
Der Zutritt kann verweigert bzw. ein Ausschluss ausgesprochen werden bei:
- Falschangaben / Täuschungsversuch
 - belästigendem, störendem oder unangemessenem Verhalten
 - Sicherheits- oder Wohlbefindensgefährdung anderer Gäste
 - Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals
 
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
6. Haftung
Teilnahme auf eigene Verantwortung.
Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Foto-/Videoaufnahmen
Aufnahmen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erstellt und verwendet.
Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung.
8. Datenschutz
Es gelten die untenstehenden Datenschutzbestimmungen.
9. Änderungen
Die Veranstalterin/der Veranstalter kann diese Bedingungen anpassen.
Für bestätigte Teilnehmerinnen gilt stets die zum Veranstaltungszeitpunkt veröffentlichte Version.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.