derweitig problematische Beiträge sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.


9. Allgemeine Sicherheit

Verantwortung des Gastgebers bei übermäßigem Alkoholkonsum

Der Gastgeber ist verpflichtet, die Sicherheit aller Gäste zu gewährleisten und trägt eine Garantenpflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz (GastG). Dies schließt die Verantwortung ein, Gäste vor den Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Sollte ein Gast Anzeichen von starkem Alkoholeinfluss zeigen, ist der Gastgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden für den Gast oder Dritte zu verhindern. Dazu gehört insbesondere, keinen weiteren Alkohol auszuschenken und den Gast gegebenenfalls zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern. Kommt der Gast dieser Aufforderung nicht nach, kann der Gastgeber zur Wahrung der Sicherheit auch behördliche Hilfe in Anspruch nehmen. Quelle: ra.de+5ra.de+5dejure.org+5g-wie-gastro.de

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Gastes sowie der Allgemeinheit und sind notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.