Prostituiertenschutzgesetz

Deutsches Gesetz vom 1. Juli 2017

Das ProstSchG, so die offizielle Abkürzung des Gesetzes, wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und trat zum im Titel erwähnten Datum in Kraft. Das Prostituiertenschutzgesetz verfolgt die Absicht, die Situation der geschätzt etwa 400.000 Sexarbeiter in Deutschland zu verbessern und ihnen mehr Rechte zu geben.

Worum geht es im Prostituiertenschutzgesetz?

Das ProstSchG besagt, dass jeder, der Sex gegen Bezahlung anbietet, die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden muss. Im Rahmen der Anmeldung erfolgt ein Informations- und Beratungsgespräch. Darin wird die Person über die deutsche Sozialgesetzgebung, Beratungsangebote und das Prostituiertenschutzgesetz informiert. Eine Gesundheitsberatung ist ebenfalls vorgeschrieben (keine Zwangsuntersuchung).

Nach dem Abschluss der Prozedur erhält der Antragsteller einen sogenannten Hurenpass. Das ist ein Ausweis mit Foto, der bei der Arbeit ständig mitzuführen ist. Auf Wunsch kann der Ausweis auch auf ein Pseudonym ausgestellt werden, um die Privatsphäre des Antragstellers zu schützen. Der Hurenpass ist zwei Jahre lang gültig, bei Antragstellern unter 21 Jahre nur ein Jahr. Wenn der Ausweis verlängert wird, muss nachgewiesen werden, dass an einer jährlichen (bei unter 21-jährigen halbjährlichen) Gesundheitsbelehrung teilgenommen wurde.

Was bringt das Prostituiertenschutzgesetz?

Unter anderem ist im § 32 des Prostituiertenschutzgesetz die Kondompflicht festgelegt. Des weiteren sollen Sexworker anderen Freiberuflern oder Selbstständigen gleichgestellt werden. Durch das Prostituiertenschutzgesetz haben zum Beispiel Sexarbeiter das Recht, einen Kunden zu verklagen, wenn er sich weigert, das vereinbarte Honorar zu bezahlen.
Zudem soll durch das ProstSchG die Zwangsprostitution eingeschränkt werden. Die Sexarbeiter selbst stehen dem Gesetz eher skeptisch gegenüber. Sie sind der Meinung, dass der Staat eine Branche zu regulieren versucht, die sich nicht regulieren lässt. Sie vertreten die Meinung, dass der Gesetzgeber mit dem Prostituiertenschutzgesetz lediglich erreichen will, dass die Huren Steuern zahlen. Es ist allgemein bekannt, dass in der Erotikbranche Milliarden an Euro umgesetzt werden. Davon will der Staat etwas abhaben.
Zudem fürchten viele Huren, durch das neue Gesetz diskriminiert und benachteiligt zu werden. Viele gehen heimlich anschaffen, ohne dass der Partner oder die Familie davon wissen. Durch den
Hurenpass, oder auch Datenleaks bei den Behörden (die schon öfter vorgekommen sind) könnte herauskommen, dass sie Sexarbeiter sind. Dadurch könnten ihnen berufliche oder persönliche Benachteiligungen entstehen. Daher stehen viele Betroffene dem Prostituiertenschutzgesetz ablehnend gegenüber.

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